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Seit Mitte der Fünfzigerjahre sind die sechs Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden im Kanton Schwyz selbständige öffentlichrechtliche Körperschaften mit dem Recht Steuern einzuziehen. Über den Evangelisch-reformierten Kirchenverband der Zentralschweiz (vormals Diasporaverband) waren sie dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund angeschlossen.
Eine Änderung der Staatsverfassung des Kantons Schwyz verlangte in den Neunzigerjahren die Schaffung einer Römisch-katholischen und Evangelisch-reformierten Kantonalkirche. Als erste "Staatskirche" im Kanton Schwyz entstand auf Anfang 1998 die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche. Bis zu dessen Auflösung, Ende 2002 war sie Mitglied des Evangelisch-reformierten Kirchenverbandes der Zentralschweiz. Seit dem 1. Januar 2003 ist sie Mitglied des SEK und dort mit zwei Personen in der Abgeodnetenversammlung vertreten.
Organe der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz - Synode
30 Mitglieder, jede Kirchgemeinde delegiert vorab ein Mitglied, der Rest wird nach der Anzahl Mitglieder verteilt. Wahlgremium sind die Kirchgemeindeversammlungen. [Adressen] - Kirchenrat
6 Mitglieder, gewählt von der Synode. Zusätzlich nimmt der Dekan ohne Stimmrecht Einsitz im Rat. [Adressen] - Rekurskommission
3 Mitglieder und ein Sekretär, gewählt von der Synode. [Adressen] - Geschäftsprüfungskommission
3 Mitglieder Synode und Kirchenrat können Fachkommissionen bestellen. So besteht zur Zeit eine Kommission Reglemente, von der Synode bestellt, eine Religionsunterrichtskommission und eine Finanzkommission, bestellt vom Kirchenrat. [Adressen] - Pfarrkapitel
[Adressen]
Synode und Kirchenrat können Fachkommissionen bestellen. So besteht zur Zeit eine Kommission Reglemente, von der Synode bestellt, eine Medienkommission, eine Religionsunterrichtskommission und eine Finanzkommission, bestellt vom Kirchenrat.
Homepages der Kirchgemeinden
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