Reformierte revidieren Kirchenverfassung
Bericht von Josias Clavadetscher - Bote der Urschweiz vom 13. April 2026:
Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz ist 1996 in Kraft gesetzt worden. Nun zeigt sich nach 30 Jahren, dass diese Kirchenverfassung in der Praxis des Alltags inzwischen Lücken, Mängel, Unklarheiten und vereinzelt auch Widersprüche in sich selber aufweist, «über die man immer wieder gestolpert ist», wie Erhard Jordi, Brunnen, als Präsident des kantonalen Kirchenrats erklärte.
Darum hat die Synode vom letzten November dem Kantonskirchenrat den Auftrag erteilt, einen Antrag auf eine Teilrevision vorzubereiten. Die Synode vom vergangenen Samstag hat nun mit 24 Ja gegen 1 Nein diese Revision definitiv in die Wege geleitet.
So wurde beschlossen, eine Verfassungskommission mit acht Mitgliedern zusammenzustellen. An der Synode im nächsten Herbst soll diese Kommission dann gewählt werden und ihre Arbeit aufnehmen. Ein erster Entwurf für eine revidierte Verfassung soll bis Ende 2027 vorliegen, dann in die Vernehmlassung gehen und überarbeitet werden. Ein zweiter Entwurf soll im Herbst 2028 vorliegen und vom Rechtsdienst des Kantons geprüft werden. Ist diese Bereinigung erfolgt, wird die Synode 2029 in zwei Lesungen die Revision behandeln.
Volksabstimmung in den Kirchgemeinden erforderlich
Ist dieses ganze Prozedere durchlaufen, wird die revidierte Verfassung den Stimmberechtigten der sechs Kirchgemeinden zum Entscheid vorgelegt. Stimmen sie zu, liegt es am Schwyzer Kantonsrat, der Verfassung abschliessend die Genehmigung zu erteilen. Dieser Fahrplan würde heissen, dass die reformierte Kantonalkirche auf das Ende der laufenden Legislatur hin, also bis Ende 2029, eine erneuerte Verfassung besitzen könnte.
Reglemente häufig blockiert
Über die Frage, ob eine Teilrevision wirklich unumgänglich sei, haben die Synodalen am Samstag relativ ausführlich diskutiert. Präsident Jordi wies darauf hin, dass sich seit 1996 doch vieles geändert habe, gerade im Personalwesen, was die geltende Verfassung nicht mehr abdecke. Zum Beispiel sei es heute zum Teil gar nicht möglich, dass die Synode als Legislative Reglemente anpassen könne, weil die Kirchenverfassung dies nicht zulasse. Auch seien Zuständigkeiten zu wenig klar geregelt. Oder dann wies Synodalpräsident Philipp Gubler, Wollerau, darauf hin, dass die heute üblichen Treffen der Präsidenten oder Finanzchefs der Kirchgemeinden eigentlich gar nicht gestattet wären. Auch das Bild des Pfarrers habe sich geändert. Schliesslich soll die Revision vorausschauend auf die zukünftige Entwicklung der Kantonalkirche ausgerichtet werden, die relativ grosse Autonomie der sechs Kirchgemeinden aber gewahrt werden.
Meldestelle für Missstände eingerichtet
Weiter hat die Synode die Zusammenarbeit mit der «meldestelle.help» beschlossen und dafür einen jährlich wiederkehrenden Betrag von 9000 Franken beschlossen. Damit erhalten die Kantonalkirche und die Kirchgemeinden per sofort eine funktionierende Ombudsstelle. Kirchenmitglieder, Behörden, Freiwillige und Mitarbeitende können sich an diese professionell geführte Meldestelle wenden, wenn irgendwelche Grenzverletzungen, Unstimmigkeiten oder Missstände auftauchen oder bekannt werden. Über dieses neue Angebot hinaus sind zudem ein Verhaltenskodex und ein Schutzkonzept in Erarbeitung. Ein Antrag, den Beitritt zur Meldestelle noch zu vertagen, bis ein Schutzkonzept vorliegt, ist klar abgelehnt worden.
Einstimmig gutgeheissen wurde die Beteiligung der reformierten Kantonalkirche am ökumenischen Projekt für ein digitales Kirchengesangbuch. Schon bald werde man also Kirchenlieder ab Handy singen können, wobei die bisherigen Gesangsbücher beibehalten werden. Damit verbunden ist auch eine digitalisierte Gottesdienst-Planung.
Zwei Jahresrechnungen auf einmal genehmigt
Genehmigt wurden die Jahresrechnung 2025 und gleichzeitig die Rechnung 2024. Diese konnte wegen Meinungsverschiedenheiten über Buchungen nur erst mit Verzögerung kontrolliert werden. Beide Rechnungen schlossen jeweils ausgeglichen mit Ausgaben und einem Ertrag von 52’500 und 51'300 Franken ab. Gedeckt werden die Ausgaben jeweils durch die Beiträge der Kirchgemeinden, wobei die Hauptlast durch die Kirchgemeinden March und Höfe getragen werden.
Im innerkantonalen Kirchenfinanzausgleich sind per 2025 rund 200'000 Franken umgelagert worden. Zahler war die finanzkräftige Kirchgemeinde Höfe, Empfänger waren Arth-Goldau, Brunnen-Schwyz und Einsiedeln. Für die Legislatur bis 2029 ist der Verteilschlüssel im Finanzausgleich neu geregelt worden, allerdings mit minimalsten Änderungen.
Korrigendum:
Letzter Abschnitt: "Beide Rechnungen schlossen jeweils ausgeglichen mit Ausgaben und einem Ertrag von 525'000 und 513'000 Franken ab."