Herzlich willkommen
Seit Mitte der Fünfzigerjahre sind die sechs Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden im Kanton Schwyz selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht Steuern einzuziehen. Über den Evangelisch-reformierten Kirchenverband der Zentralschweiz (vormals Diasporaverband) waren sie dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund angeschlossen.
Eine Änderung der Staatsverfassung des Kantons Schwyz verlangte in den Neunzigerjahren die Schaffung einer Römisch-katholischen und Evangelisch-reformierten Kantonalkirche. Als erste «Staatskirche» im Kanton Schwyz entstand auf Anfang 1998 die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche. Bis zu dessen Auflösung, Ende 2002 war sie Mitglied des Evangelisch-reformierten Kirchenverbandes der Zentralschweiz. Seit dem 1. Januar 2003 ist sie Mitglied des SEK und dort mit zwei Personen in der Abgeordnetenversammlung vertreten.
Organe der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz
Die Synode – als Legislativ-Organ – besteht aus 30 von den Kirchgemeinden gewählten Synodalen. Sie werden vom Präsidenten der Synode vereidigt.
Jeder Kirchgemeinde steht vorab mindestens ein Sitz in der Synode zu. Die übrigen Sitze werden nach Massgabe der evangelisch-reformierten Wohnbevölkerung verteilt. Die Mitglieder des Kirchenrates der Kantonalkirche nehmen an der Synode mit beratender Stimme teil. Kontaktdaten finden sich Adressverzeichnis aller Behördenmitglieder am unteren Ende dieser Website.
Der Kirchenrat als Exekutive bestehend aus 6 Mitgliedern (gewählt von der Synode).
Zusätzlich nehmen Dekan (als beratende Stimme) und Sekretärin Einsitz im Rat.
Die GPK (Geschäftsprüfungs-Kommission) besteht aus drei Mitgliedern.
Die Rekurskommission der Kantonalkirche besteht aus einer Person als Präsidentin/Präsident und zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Sie wählt den Vizepräsidenten aus ihrer Mitte sowie einen Kommissionsschreiber.
Regelmässige Zusammenkunft der aktiven Pfarrpersonen im Kanton, unter der Leitung des Dekan.