Die Rekurskommission der Kantonalkirche besteht aus einer Person als Präsidentin/Präsident und zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Sie wählt das Vizepräsidium aus ihrer Mitte sowie eine Kommissionsschreiberin/einen Kommissionsschreiber.

Die Rekurskommission der Kantonalkirche beurteilt Beschwerden nach Massgabe der Verfassung.

Kontaktdaten finden sich im Behördenverzeichnis am Ende dieser Internetseite.