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Seit Mitte der Fünfzigerjahre sind die sechs Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden im Kanton Schwyz selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht Steuern einzuziehen. Über den Evangelisch-reformierten Kirchenverband der Zentralschweiz (vormals Diasporaverband) waren sie dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund angeschlossen.

Eine Änderung der Staatsverfassung des Kantons Schwyz verlangte in den Neunzigerjahren die Schaffung einer Römisch-katholischen und Evangelisch-reformierten Kantonalkirche. Als erste «Staatskirche» im Kanton Schwyz entstand auf Anfang 1998 die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche. Bis zu dessen Auflösung, Ende 2002 war sie Mitglied des Evangelisch-reformierten Kirchenverbandes der Zentralschweiz. Seit dem 1. Januar 2003 ist sie Mitglied des SEK und dort mit zwei Personen in der Abgeordnetenversammlung vertreten.

Organe der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz