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GEFUNDEN:

Wir freuen uns mitzuteilen, dass wir eine neue Assistentin und Sekretärin der Kantonalkirche gefunden haben. 

 

Stellendefinition                 Assistent / Assistentin des Kirchenrates

Präsenz- und Arbeitszeit  etwa 8 – 10 Stunden pro Woche (20 – 25% Pensum), flexible Arbeitszeitgestaltung

Anforderungen

  • Sicherheit in mündlichem und schriftlichem Ausdruck in deutscher Sprache
  • Interesse am kirchlichen Leben
  • Sicherheit im selbständigen Arbeiten
  • Gute IT-Kenntnisse (Office, Internet, Elektronische Archivierung)
  • Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Empathie

Vorgesetzte Stelle             Präsident des Kirchenrates

Hauptaufgaben

a) Administrative Aufgaben – Einwandfreie, zeitnahe Führung der Sekretariatsaufgaben:

  • Erstellen und Versenden von Einladungen (in Brief- und E-Mail-Form)
  • Vorbereiten von Korrespondenz im Kontakt mit Kantonalkirchen und SEK (Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund)
  • Erstellen von Texten, erstellen Jahreskalender über offizielle Termine, Termine planen
  • Erstellen und kontrollieren von offiziellen Termine zur Unterstützung Kirchenrat
  • Führen Kontakte mit Lieferanten für die Mitgliederzeitung

b) Homepage, Internet, E-Mail Services

  • Unterstützen bei der Führung und Administration der Homepage ref-sz.ch
  • Bewirtschaften der Online-Inhalte (Homepage, News, Anlässe, Links, usw.)

c) Sitzungen Kirchenrat / Synode / Kommissionen

  • Vorbereiten, führen und kontrollieren der Protokolls der Sitzungen von Kirchenrat
  • Formulieren und erstellen der Kirchenratsbeschlüsse
  • Teilnahme an Kirchenrats-Sitzungen (bis 11x jährlich, Abends)
  • Teilnahme an Synoden (2x jährlich, Samstags)
  • Teilnahme an besonderen kirchlichen Anlässen (z.B. Jubiläum, Einsetzung von Pfarrpersonen oder Kirchgemeindepräsidien, Festanlässe)
  • Im Einzelfall möglich: Mitarbeit in Kommissionen des Kirchenrates – nach Fähigkeit, Möglichkeit und Interesse

d) Adressverwaltung – Führen der Adressen der Kantonalkirche, Synode und weiteren Adressen

e) Archivierung – Ordentliche Archivierung aller relevanten Akten wie:

  • Sitzungsprotokolle (Kirchenrat, Synode, Kommissionen) und dazu gehörende Akten
  • Akten der Synode, übrige Protokolle
  • Jahresberichte der Kantonalkirche, Rechnungen und Budget
  • Vernehmlassungen der Kantonalkirche
  • Belege nach Weisungen der Leitung Ressort Finanzen (Aufbewahrung 10 Jahre)
  • Protokolle, Berichte und Akten von Geschäftsprüfungs- und Rekurskommission