News von der EKS, zu Schutzkonzept für Gottesdienste

Wichtige Änderungen gegenüber der Fassung vom 31. Mai 2021 sind rot markiert.
Das vorliegende «Schutzkonzept für Gottesdienste» der EKS datiert vom 26. Juni 2021. Es ersetzt alle früheren Fassungen. Seit über einem Jahr hält die Corona-Pandemie unsere Gesellschaft in Atem. Nach wie vor verbreitet sich das Virus und führt zuweilen zu schweren Erkrankungen und Todesfällen. Die behördlichen Massnahmen, die seither getroffen wurden, haben zum Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Erfreulicherweise hat sich die Verbreitung des Virus in den vergangenen Wochen deutlich verlangsamt, so dass der Bundesrat am 23. Juni 2021 weitere umfangreiche Lockerungen beschliessen konnte. Das vorliegende Schutzkonzept orientiert sich an diesen Vorgaben des Bundes vom 23. Juni 2021 mit Geltung ab 26. Juni 2021.

Link zum aktuellen Schutzkonzept der EKS für die Mitgliedkirchen:
210625 Schutzkonzept EKS

News von der EKS, zu Schutzkonzept für Gottesdienste

Das vorliegende «Schutzkonzept für Gottesdienste» der EKS datiert vom 19. April 2021. Es ersetzt alle früheren Fassungen. Seit über einem Jahr hält die Corona-Pandemie unsere Gesellschaft in Atem. Nach wie vor verbreitet sich das Virus in beträchtlicher Geschwindigkeit und führt zuweilen zu schweren Erkrankungen und Todesfällen. Die behördlichen Massnahmen, die seither getroffen wurden, haben zum Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Das Schutzkonzept der EKS orientiert sich an den Vorgaben des Bundes vom 14. April 2021 mit Geltung ab 19. April 2021Zu beachten ist, dass die Kantone weiterführende Vorgaben beschliessen können (bspw. zur maximalen Zahl von Teilnehmenden).

Link zum aktuellen Schutzkonzept der EKS für die Mitgliedkirchen: 2021-04-19-Schutzkonzept-EKS.pdf

Aktuelle Medienmitteilungen des Kantons Schwyz:

https://www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/coronavirus.html/72-416-412-1379-6948

Der Kanton Schwyz hat keine Änderungen publiziert, welches das kirchliche Leben der Kirchgemeinden betreffen. Dennoch bitten wir alle Leserinnen und Lesser, sich laufend auf der Website www.sz.ch zu informieren.  Danke.

Religiöse Feiern mit 50 Personen erlaubt – ab 16. Dezember 2020

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2020 beschlossen, dass bei den Veranstaltungen nur noch die Bestimmungen des Bundes gelten.

Auf Anfrage bei der Task Force des Bundesrats/des BAG wurde bestätigt, dass  Gemeindegesang bei Gottesdiensten verboten ist. Für professionellen Gesang gibt es Ausnahmen. Wir bitten die Kirchgemeinden um sofortige Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Aktualisierung.

Weitere, erneute Verschärfungen der Massnahmen, gültig ab Montag 26. Oktober 2020:

Die Kantonalkirche prüft mit einer Anfrage an den Regierungsrat, ob kantonale Synode und Kirchgemeinde-Versammlungen mit entsprechendem Schutzkonzept durchgeführt werden können.

(Diese Website der Kantonalkirche wird so oft wie möglich aktualisiert.)

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz

Via Medienmitteilung von heute 18.10.2020 14.15h vom Bundesrat und vom BAG gelten leider erneut weitere Massnahmen – für die ganze Schweiz.

Auszug – Ab morgen Montag 19.10.2020, 00.00 Uhr gilt: 

  • In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt für über 12-Jährige auch in allen Bahnhöfen, an Flughäfen, an Bus- und Tramhaltestellen.

  • Spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen sind im öffentlichen Raum künftig verboten.

  • An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf nur noch sitzend konsumiert werden. Wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen. Alle Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen.

  • In Restaurants, Bars und Clubs darf nur noch sitzend konsumiert werden.

  • Arbeitgeber sind neu verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu beachten.

Unser Kirchenrat prüft in diesen Tagen, welche kantonalkirchlichen Anlässe, Treffen und Konferenzen (wie Präsidienkonferenz SZ, Rats- und Kommissionssitzungen, Ressort-Treffen) wir weiterhin in physischer Form (mit Maskentragpflicht) abhalten können, oder sinnvoll in Video- und Audiokonferenzen umwandeln werden. Teilnehmende werden jeweils rechtzeitig informiert.

Bei Fragen und Unsicherheiten oder bei technischen Fragen zu Video-Conferencing kontaktiert bitte Barbara Niklaus oder Heinz Fischer – wir sind für Sie da.

(Die Website der Kantonalkirche wird periodisch aktualisiert.)

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz

Über die Sommermonate war eine leichte Entspannung zu verspüren, doch nun steigen die Corona-Fallzahlen erneut an, teilweise rasant  und dies auch in unserem Kanton Schwyz.

Hier die aktuellen Informationen und Medienmitteilungen vom Departement des Innern des Kantons Schwyz:

Wir bitten die Kirchgemeinden, ihre lokalen Schutzkonzepte erneut auf Aktualität hin zu überprüfen, und wo nötig zeitnah zu agieren, u.a. wenn durch die neue Situation Änderungen für die Gottesdienstplanung und für Anlässe nötig werden.

Wir appellieren als christliche Gemeinschaft an die Eigenverantwortung und Solidarität mit schwächeren Personen. Bitte beachten Sie die Vorsichtsmassnahmen sorgfältig, damit wir weiterhin Gottesdienste feiern können und vor Ort zusammen kommen dürfen.

Wünschen wir uns Allen Gesundheit und Gottes Segen, aber auch Geduld und Zuversicht im Umgang mit den unsicheren Zeiten, die wir im Moment erleben.

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2020 weitere Lockerungsschritte beschlossen; demzufolge wird grossen Wert gelegt auf eigenverantwortliches Handeln aller Institutionen und Individuen, die Abstands- und Hygieneregeln bleiben jedoch zentral. Weiterhin benötigen alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen ein Schutzkonzept. Die Vorgaben hierfür wurden vereinheitlicht, d.h. es gibt kein spezifisches behördliches Rahmenschutzkonzept für Gottesdienste mehr.

Aufgrund der Lockerungen hat das EKS-Schutzkonzept für Gottesdienste verschiedene wesentliche Änderungen erfahren, dazu gehören:

  • Ab dem 22. Juni dürfen grundsätzlich bis zu 1’000 Personen an Veranstaltungen teilnehmen (Einschränkungen siehe Konzeptunterlagen, welche an die Kirchgemeinden im Kanton Schwyz weitergegeben wurden).

  • Der erforderliche Mindestabstand zwischen zwei Personen wurde verringert auf 1,5m.

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Kirchgemeinden gerne zur Seite.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, eine Reihe von Lockerungen beschlossen, die per 6. Juni 2020 Geltung erlangen.
Die Änderungen betreffen etwa die Gottesdienste, die ab diesem Zeitpunkt neben weiteren Veranstaltungen bis zu 300 Personen umfassen dürfen; daneben treten auch Lockerungen in Kraft bezüglich Sommer-/Jugendlager, Regime in kirchlichen Liegenschaften, u.a.m. Die Kirchgemeinden sind bereits daran, die vorliegenden Schutzkonzepte, wo nötig, nochmals anzupassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kirchgemeinde Ihres Wohnortes.

Durch den Bundesratsbeschluss sind für die Kirchen und Kirchgemeinden zwei unterschiedliche Phasen zu beachten:

Phase 1: 28. Mai bis 5. Juni – Durchführung von Gottesdienste gemäss bisher kommunizierten Eckwerten des Schutzkonzepts

Phase 2: ab 6. Juni 2020 – Gottesdienste mit bis zu 300 Personen
Bereits ab 6. Juni 2020 tritt die am Mittwoch, 27. Mai 2020 kommunizierte Regelung in Kraft. Dabei gilt, dass Gottesdienste unter die ‘gewöhnlichen’ Veranstaltungen subsummiert werden und bis zu 300 Personen umfassen dürfen.

Aufgrund der Bundesratsentscheide ist das BAG daran, das geltende Rahmen-Schutzkonzept für Gottesdienste zu überarbeiten. Mit einer überarbeiteten Fassung ist per Ende nächster Woche zu rechnen.

Der Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz ist in engem Kontakt mit den Präsidien der sechs Kirchgemeinden und mit den Pfarrpersonen.

Auf Ende April und während den ersten Mai-Tage hat unsere EKS über die weiteren Empfehlungen und die von den Bundesbehörden genehmigten Anpassungen informiert.

  • Regelungen zur Beerdigungspraxis

  • voraussichtliche Öffnung für Gottesdienste ab 8. Juni 2020 – Erstellung von lokalen Schutzkonzepten

Die entsprechenden, schriftlichen Informationen und Empfehlungen liegen allen Kirchgemeinden vor. Die Kirchgemeinde-Behörden und die Pfarrpersonen erarbeiten in diesen Tagen die lokalen und individuellen Schutzkonzepte für Gottesdienste und für das kirchliche Leben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr lokales Kirchgemeinde-Sekretariat, Ihre Pfarrpersonen oder an den Kirchgemeinderat.

Aktuelles vom Kanton Schwyz:   www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/coronavirus.html

Updates vom Kanton Schwyz

EKS – Update
Nach wie vor dauert die Ausnahmesituation im Land an. Aus diesem Grund wird die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz ihren Aufruf zu Verbundenheit und Fürbitte für Viruserkrankte, Pflegepersonal und Menschen in Einsamkeit und Not verlängern.
Unter dem Titel „Hoffnungslicht“ wird die Licht-Aktion auch in der nachösterlichen Zeit jeweils donnerstags um 20 Uhr fortgesetzt.

Flyer sowie die Informationen dazu sind auf evref.ch aktualisiert.

Termin für Frühlings-Synode der Kantonalkirche Schwyz

Die Frühlings-Synode vom Samstag, 18. April 2020 findet nicht statt.
Verschiebungsdatum: Samstag, 27. Juni 2020 (Ort wird später bekannt gegeben)

Die Einladung mit Traktandenliste, Beilagen, Anträge und mit Jahresbericht 2019 erfolgt noch diese Woche per Post (Jahresbericht 40 Seiten) und in elektronischer Form.

Bei Fragen steht das Büro der Synode unter Leitung von Roland Meyer roland.meyer@ref-sz.ch gerne zur Seite.

Brief der EKS zu Ostern
Ein Schreiben mit vier gemeinsamen Aktionen «Lichtblick Ostern», die wir Ihnen wärmstens zur Übernahme und Verbreitung empfehlen.  in Deutsch:     in Italienisch

Sachverhalt zum Thema Beerdigungen – Inforamtionen vom BAG via EKS

Im Namen des Präsidenten der EKS informieren wir über über den Sachverhalt zum Thema Beerdigungen. Die Sprachregelung ist mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgestimmt.

Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe l der COVID-19-Verordnung 2 erlaubt Beerdigungen im engsten Familienkreis. Die Vorgabe engster Familienkreis ist als Ausnahme vom Verbot der Ansammlung von mehr als 5 Personen zu verstehen.

Demzufolge gibt es keine Vorgabe betreffend die maximale Anzahl anwesender Personen, solange sie zum engsten Familienkreis gehören. Es ist der Familie überlassen, zu entscheiden, wer zum engsten Familienkreis gehört – also z.B. Ehepartnerinnen, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Eltern usw.

Eine zahlenmässige Einschränkung gibt es nicht, weshalb auch nicht im Zuge der Auslegung der Verordnung eine exakte Zahl angegeben werden kann. Es müssen aber auf jeden Fall die Vorgaben betreffend Abstand und Hygiene eingehalten werden. 10-20 Personen scheint eine angemessene Anzahl; je nach Anzahl Geschwister oder Kinder können es aber ganz ausnahmsweise auch mehr sein. Die aktuellen Empfehlungen und Informationen finden Sie jeweils auf der BAG Website.

Allgemeine Informationen – Weisungen BAG – Empfehlungen EKS

Die Kantonalkirche Schwyz stützt sich auf die Weisungen und Massnahmen des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Letzte aktuelle Informationen liegen seit 16.03.2020, 17.00Uhr vor.

https://bag-coronavirus.ch/

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/situation-schweiz-und-international.html

Im Weiteren orientieren wir uns an den Empfehlungen der EKS (Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz).
-> www.evref.ch/themen/coronavirus/

Kerzen vor dem Fenster: EKS und SBK rufen zum gemeinsamen Zeichen der Hoffnung auf

Die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche in der Schweiz setzen in Zeiten der Corona-Krise zusammen ein Zeichen der Verbundenheit, Gemeinschaft und Hoffnung. Bis Gründonnerstag werden im ganzen Land jeweils am Donnerstagabend Kerzen auf den Fenstersimsen entzündet. Die Menschen sind zum gemeinsamen Gebet eingeladen.
-> Flyer für Download

Kanton Schwyz – Medienmitteilung 17.03.2020  zu: Sonderstab in Führungsstab überführt

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS wird heute noch eine Medienmitteilung an die kirchlichen und weltlichen Medien versenden, um aufzuzeigen, was der Bundesratsentscheid für die Gottesdienste bedeutet.

Die Präsidienkonferenz Schwyz (Freitag Abend 03.04.2020) wird umgewandelt in ein Konferenz- Tel/Video-Gespräch. Details dazu folgen später.

Hier ist ein hilfreicher Ratgeber für Arbeitgeber zu Corona-Virus, bereitgestellt von Centre Patronal.

Der Bundesrat informierte um 17.00h über die neue Ausgangslage bzw. den Notstand, gemäss Art. 7 des Epidemiegesetzes. Ab Mitternacht gilt die a.o. Lage, bis zum 19.04.2020. Sämtliche Versammlungen sind untersagt, damit auch Gottesdienste.

Beim Konferenz-Telefongespräch vom Montag Abend mit allen Präsidien der Mitgliedkirchen (unter Leitung der EKS Geschäftsstelle) konnte die Planung für die Zeit bis Ostern aufgenommen werden, auch wenn bereits die Planung für Mai/Juni läuft. Heinz Fischer wird die Kirchgemeinden direkt informieren via E-Mail. P. Mathys (Stv. Leiter der Abteilung übertragbare Krankheiten, BAG), informiert zusätzlich bezüglich der Auswirkungen für die Kirchgemeinden:

  • Gottesdienste können nicht mehr durchgeführt werden – keinerlei Anlässe mehr.

  • Beerdigungen im engen Familienkreis sind noch möglich.

  • Kirchengebäude bleiben weiterhin geöffnet. Es gilt jedoch wo immer möglich zu verhindern, dass es zu Menschenansammlungen kommen wird.

  • Da der Notstand grundsätzlich bis 19. April 2020 angesetzt ist, sind damit auch die Ostertage davon betroffen.
    Die Mitgliedkirchen als Kirchengemeinschaft sind bereits daran, Ersatzprogramme und geeignete Formen im Sinne von „Lichtblick Ostern“ zu realisieren. U.a. sind Projekte in Vorbereitung, welche den Mitgliedkirchen und Kirchgemeinden rechtzeitig zur Verfügung stehen werden.

Die EKS stellt eine Hilfestellung mit dem Titel „Gemeinsam Sorge tragen“ den Kirchgemeinden zur Verfügung, im Besonderen für den Umgang mit Seniorinnen und Senioren in Zeiten des Corona-Virus. Der Versand dazu geht über die Kirchgemeinde-Präsidien und das Pfarrkapitel der Kantonalkirche Schwyz.

Im Weiteren ist auch eine Hilfestellung in Ausarbeitung, um Fragen rund um das Thema Arbeit und Arbeitsverhältnis zu beantworten; bei Ref-Zürich in wenigen Tagen verfügbar.

Ungeachtet unseren Herausforderungen hier in der Schweiz dürfen wir die Flüchtlingskrise(n) – u.a. an der türkisch-griechischen Grenze, u.a. Lesbos – nicht vergessen.

Der Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz kommuniziert mit den Kirchgemeinden seit mehreren Tagen via E-Mail, unser Dekan Klaus Henning Müller informiert die Pfarrpersonen ebenfalls regelmässig.

16.03.2020 Abends, E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden, via K.H. Müller an Pfarrpersonen sowie weitere Stellen

14.03.2020 E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden / gleichzeitig Information des Dekans an das Pfarrkapitel

05.03.2020 E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden, an Pfarrpersonen sowie weitere Stellen

02.03.202 E-Mail Information von B. Niklaus an die sechs Kirchgemeinden und an die Pfarrpersonen

28.02.2020 E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden

Weitere Links mit Informationen zu Kirche und Pandemie

Hilfestellung für die Kirchgemeinden – Eine Schrift von Ref BeJuSo – Stand 13.03.2020

Liturgie- und Gesangsbuchkonferenz – www.gottesdienst-ref.ch/aktuelles

Informationseite des Kantons Schwyz

Fragen und Antworten zu Pandemie und Arbeit (Betriebe) – SECO

KONTAKTE bei Ref-SZ

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten bitten wir, folgende Personen zu kontaktieren und Websites zu konsultieren:

News von der EKS, zu Schutzkonzept für Gottesdienste

Das vorliegende «Schutzkonzept für Gottesdienste» der EKS datiert vom 19. April 2021. Es ersetzt alle früheren Fassungen. Seit über einem Jahr hält die Corona-Pandemie unsere Gesellschaft in Atem. Nach wie vor verbreitet sich das Virus in beträchtlicher Geschwindigkeit und führt zuweilen zu schweren Erkrankungen und Todesfällen. Die behördlichen Massnahmen, die seither getroffen wurden, haben zum Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Das Schutzkonzept der EKS orientiert sich an den Vorgaben des Bundes vom 14. April 2021 mit Geltung ab 19. April 2021Zu beachten ist, dass die Kantone weiterführende Vorgaben beschliessen können (bspw. zur maximalen Zahl von Teilnehmenden).

Link zum aktuellen Schutzkonzept der EKS für die Mitgliedkirchen: 2021-04-19-Schutzkonzept-EKS.pdf

Aktuelle Medienmitteilungen des Kantons Schwyz:

https://www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/coronavirus.html/72-416-412-1379-6948

Der Kanton Schwyz hat keine Änderungen publiziert, welches das kirchliche Leben der Kirchgemeinden betreffen. Dennoch bitten wir alle Leserinnen und Lesser, sich laufend auf der Website www.sz.ch zu informieren.  Danke.

Religiöse Feiern mit 50 Personen erlaubt – ab 16. Dezember 2020

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2020 beschlossen, dass bei den Veranstaltungen nur noch die Bestimmungen des Bundes gelten.

Auf Anfrage bei der Task Force des Bundesrats/des BAG wurde bestätigt, dass  Gemeindegesang bei Gottesdiensten verboten ist. Für professionellen Gesang gibt es Ausnahmen. Wir bitten die Kirchgemeinden um sofortige Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Aktualisierung.

Weitere, erneute Verschärfungen der Massnahmen, gültig ab Montag 26. Oktober 2020:

Die Kantonalkirche prüft mit einer Anfrage an den Regierungsrat, ob kantonale Synode und Kirchgemeinde-Versammlungen mit entsprechendem Schutzkonzept durchgeführt werden können.

(Diese Website der Kantonalkirche wird so oft wie möglich aktualisiert.)

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz

Via Medienmitteilung von heute 18.10.2020 14.15h vom Bundesrat und vom BAG gelten leider erneut weitere Massnahmen – für die ganze Schweiz.

Auszug – Ab morgen Montag 19.10.2020, 00.00 Uhr gilt: 

  • In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt für über 12-Jährige auch in allen Bahnhöfen, an Flughäfen, an Bus- und Tramhaltestellen.

  • Spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen sind im öffentlichen Raum künftig verboten.

  • An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf nur noch sitzend konsumiert werden. Wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen. Alle Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen.

  • In Restaurants, Bars und Clubs darf nur noch sitzend konsumiert werden.

  • Arbeitgeber sind neu verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu beachten.

Unser Kirchenrat prüft in diesen Tagen, welche kantonalkirchlichen Anlässe, Treffen und Konferenzen (wie Präsidienkonferenz SZ, Rats- und Kommissionssitzungen, Ressort-Treffen) wir weiterhin in physischer Form (mit Maskentragpflicht) abhalten können, oder sinnvoll in Video- und Audiokonferenzen umwandeln werden. Teilnehmende werden jeweils rechtzeitig informiert.

Bei Fragen und Unsicherheiten oder bei technischen Fragen zu Video-Conferencing kontaktiert bitte Barbara Niklaus oder Heinz Fischer – wir sind für Sie da.

(Die Website der Kantonalkirche wird periodisch aktualisiert.)

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz

Über die Sommermonate war eine leichte Entspannung zu verspüren, doch nun steigen die Corona-Fallzahlen erneut an, teilweise rasant  und dies auch in unserem Kanton Schwyz.

Hier die aktuellen Informationen und Medienmitteilungen vom Departement des Innern des Kantons Schwyz:

Wir bitten die Kirchgemeinden, ihre lokalen Schutzkonzepte erneut auf Aktualität hin zu überprüfen, und wo nötig zeitnah zu agieren, u.a. wenn durch die neue Situation Änderungen für die Gottesdienstplanung und für Anlässe nötig werden.

Wir appellieren als christliche Gemeinschaft an die Eigenverantwortung und Solidarität mit schwächeren Personen. Bitte beachten Sie die Vorsichtsmassnahmen sorgfältig, damit wir weiterhin Gottesdienste feiern können und vor Ort zusammen kommen dürfen.

Wünschen wir uns Allen Gesundheit und Gottes Segen, aber auch Geduld und Zuversicht im Umgang mit den unsicheren Zeiten, die wir im Moment erleben.

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2020 weitere Lockerungsschritte beschlossen; demzufolge wird grossen Wert gelegt auf eigenverantwortliches Handeln aller Institutionen und Individuen, die Abstands- und Hygieneregeln bleiben jedoch zentral. Weiterhin benötigen alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen ein Schutzkonzept. Die Vorgaben hierfür wurden vereinheitlicht, d.h. es gibt kein spezifisches behördliches Rahmenschutzkonzept für Gottesdienste mehr.

Aufgrund der Lockerungen hat das EKS-Schutzkonzept für Gottesdienste verschiedene wesentliche Änderungen erfahren, dazu gehören:

  • Ab dem 22. Juni dürfen grundsätzlich bis zu 1’000 Personen an Veranstaltungen teilnehmen (Einschränkungen siehe Konzeptunterlagen, welche an die Kirchgemeinden im Kanton Schwyz weitergegeben wurden).

  • Der erforderliche Mindestabstand zwischen zwei Personen wurde verringert auf 1,5m.

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Kirchgemeinden gerne zur Seite.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, eine Reihe von Lockerungen beschlossen, die per 6. Juni 2020 Geltung erlangen.
Die Änderungen betreffen etwa die Gottesdienste, die ab diesem Zeitpunkt neben weiteren Veranstaltungen bis zu 300 Personen umfassen dürfen; daneben treten auch Lockerungen in Kraft bezüglich Sommer-/Jugendlager, Regime in kirchlichen Liegenschaften, u.a.m. Die Kirchgemeinden sind bereits daran, die vorliegenden Schutzkonzepte, wo nötig, nochmals anzupassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kirchgemeinde Ihres Wohnortes.

Durch den Bundesratsbeschluss sind für die Kirchen und Kirchgemeinden zwei unterschiedliche Phasen zu beachten:

Phase 1: 28. Mai bis 5. Juni – Durchführung von Gottesdienste gemäss bisher kommunizierten Eckwerten des Schutzkonzepts

Phase 2: ab 6. Juni 2020 – Gottesdienste mit bis zu 300 Personen
Bereits ab 6. Juni 2020 tritt die am Mittwoch, 27. Mai 2020 kommunizierte Regelung in Kraft. Dabei gilt, dass Gottesdienste unter die ‘gewöhnlichen’ Veranstaltungen subsummiert werden und bis zu 300 Personen umfassen dürfen.

Aufgrund der Bundesratsentscheide ist das BAG daran, das geltende Rahmen-Schutzkonzept für Gottesdienste zu überarbeiten. Mit einer überarbeiteten Fassung ist per Ende nächster Woche zu rechnen.

Der Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz ist in engem Kontakt mit den Präsidien der sechs Kirchgemeinden und mit den Pfarrpersonen.

Auf Ende April und während den ersten Mai-Tage hat unsere EKS über die weiteren Empfehlungen und die von den Bundesbehörden genehmigten Anpassungen informiert.

  • Regelungen zur Beerdigungspraxis

  • voraussichtliche Öffnung für Gottesdienste ab 8. Juni 2020 – Erstellung von lokalen Schutzkonzepten

Die entsprechenden, schriftlichen Informationen und Empfehlungen liegen allen Kirchgemeinden vor. Die Kirchgemeinde-Behörden und die Pfarrpersonen erarbeiten in diesen Tagen die lokalen und individuellen Schutzkonzepte für Gottesdienste und für das kirchliche Leben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr lokales Kirchgemeinde-Sekretariat, Ihre Pfarrpersonen oder an den Kirchgemeinderat.

Aktuelles vom Kanton Schwyz:   www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/coronavirus.html

Updates vom Kanton Schwyz

EKS – Update
Nach wie vor dauert die Ausnahmesituation im Land an. Aus diesem Grund wird die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz ihren Aufruf zu Verbundenheit und Fürbitte für Viruserkrankte, Pflegepersonal und Menschen in Einsamkeit und Not verlängern.
Unter dem Titel „Hoffnungslicht“ wird die Licht-Aktion auch in der nachösterlichen Zeit jeweils donnerstags um 20 Uhr fortgesetzt.

Flyer sowie die Informationen dazu sind auf evref.ch aktualisiert.

Termin für Frühlings-Synode der Kantonalkirche Schwyz

Die Frühlings-Synode vom Samstag, 18. April 2020 findet nicht statt.
Verschiebungsdatum: Samstag, 27. Juni 2020 (Ort wird später bekannt gegeben)

Die Einladung mit Traktandenliste, Beilagen, Anträge und mit Jahresbericht 2019 erfolgt noch diese Woche per Post (Jahresbericht 40 Seiten) und in elektronischer Form.

Bei Fragen steht das Büro der Synode unter Leitung von Roland Meyer roland.meyer@ref-sz.ch gerne zur Seite.

Brief der EKS zu Ostern
Ein Schreiben mit vier gemeinsamen Aktionen «Lichtblick Ostern», die wir Ihnen wärmstens zur Übernahme und Verbreitung empfehlen.  in Deutsch:     in Italienisch

Sachverhalt zum Thema Beerdigungen – Inforamtionen vom BAG via EKS

Im Namen des Präsidenten der EKS informieren wir über über den Sachverhalt zum Thema Beerdigungen. Die Sprachregelung ist mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgestimmt.

Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe l der COVID-19-Verordnung 2 erlaubt Beerdigungen im engsten Familienkreis. Die Vorgabe engster Familienkreis ist als Ausnahme vom Verbot der Ansammlung von mehr als 5 Personen zu verstehen.

Demzufolge gibt es keine Vorgabe betreffend die maximale Anzahl anwesender Personen, solange sie zum engsten Familienkreis gehören. Es ist der Familie überlassen, zu entscheiden, wer zum engsten Familienkreis gehört – also z.B. Ehepartnerinnen, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Eltern usw.

Eine zahlenmässige Einschränkung gibt es nicht, weshalb auch nicht im Zuge der Auslegung der Verordnung eine exakte Zahl angegeben werden kann. Es müssen aber auf jeden Fall die Vorgaben betreffend Abstand und Hygiene eingehalten werden. 10-20 Personen scheint eine angemessene Anzahl; je nach Anzahl Geschwister oder Kinder können es aber ganz ausnahmsweise auch mehr sein. Die aktuellen Empfehlungen und Informationen finden Sie jeweils auf der BAG Website.

Allgemeine Informationen – Weisungen BAG – Empfehlungen EKS

Die Kantonalkirche Schwyz stützt sich auf die Weisungen und Massnahmen des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Letzte aktuelle Informationen liegen seit 16.03.2020, 17.00Uhr vor.

https://bag-coronavirus.ch/

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/situation-schweiz-und-international.html

Im Weiteren orientieren wir uns an den Empfehlungen der EKS (Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz).
-> www.evref.ch/themen/coronavirus/

Kerzen vor dem Fenster: EKS und SBK rufen zum gemeinsamen Zeichen der Hoffnung auf

Die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche in der Schweiz setzen in Zeiten der Corona-Krise zusammen ein Zeichen der Verbundenheit, Gemeinschaft und Hoffnung. Bis Gründonnerstag werden im ganzen Land jeweils am Donnerstagabend Kerzen auf den Fenstersimsen entzündet. Die Menschen sind zum gemeinsamen Gebet eingeladen.
-> Flyer für Download

Kanton Schwyz – Medienmitteilung 17.03.2020  zu: Sonderstab in Führungsstab überführt

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS wird heute noch eine Medienmitteilung an die kirchlichen und weltlichen Medien versenden, um aufzuzeigen, was der Bundesratsentscheid für die Gottesdienste bedeutet.

Die Präsidienkonferenz Schwyz (Freitag Abend 03.04.2020) wird umgewandelt in ein Konferenz- Tel/Video-Gespräch. Details dazu folgen später.

Hier ist ein hilfreicher Ratgeber für Arbeitgeber zu Corona-Virus, bereitgestellt von Centre Patronal.

Der Bundesrat informierte um 17.00h über die neue Ausgangslage bzw. den Notstand, gemäss Art. 7 des Epidemiegesetzes. Ab Mitternacht gilt die a.o. Lage, bis zum 19.04.2020. Sämtliche Versammlungen sind untersagt, damit auch Gottesdienste.

Beim Konferenz-Telefongespräch vom Montag Abend mit allen Präsidien der Mitgliedkirchen (unter Leitung der EKS Geschäftsstelle) konnte die Planung für die Zeit bis Ostern aufgenommen werden, auch wenn bereits die Planung für Mai/Juni läuft. Heinz Fischer wird die Kirchgemeinden direkt informieren via E-Mail. P. Mathys (Stv. Leiter der Abteilung übertragbare Krankheiten, BAG), informiert zusätzlich bezüglich der Auswirkungen für die Kirchgemeinden:

  • Gottesdienste können nicht mehr durchgeführt werden – keinerlei Anlässe mehr.

  • Beerdigungen im engen Familienkreis sind noch möglich.

  • Kirchengebäude bleiben weiterhin geöffnet. Es gilt jedoch wo immer möglich zu verhindern, dass es zu Menschenansammlungen kommen wird.

  • Da der Notstand grundsätzlich bis 19. April 2020 angesetzt ist, sind damit auch die Ostertage davon betroffen.
    Die Mitgliedkirchen als Kirchengemeinschaft sind bereits daran, Ersatzprogramme und geeignete Formen im Sinne von „Lichtblick Ostern“ zu realisieren. U.a. sind Projekte in Vorbereitung, welche den Mitgliedkirchen und Kirchgemeinden rechtzeitig zur Verfügung stehen werden.

Die EKS stellt eine Hilfestellung mit dem Titel „Gemeinsam Sorge tragen“ den Kirchgemeinden zur Verfügung, im Besonderen für den Umgang mit Seniorinnen und Senioren in Zeiten des Corona-Virus. Der Versand dazu geht über die Kirchgemeinde-Präsidien und das Pfarrkapitel der Kantonalkirche Schwyz.

Im Weiteren ist auch eine Hilfestellung in Ausarbeitung, um Fragen rund um das Thema Arbeit und Arbeitsverhältnis zu beantworten; bei Ref-Zürich in wenigen Tagen verfügbar.

Ungeachtet unseren Herausforderungen hier in der Schweiz dürfen wir die Flüchtlingskrise(n) – u.a. an der türkisch-griechischen Grenze, u.a. Lesbos – nicht vergessen.

Der Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz kommuniziert mit den Kirchgemeinden seit mehreren Tagen via E-Mail, unser Dekan Klaus Henning Müller informiert die Pfarrpersonen ebenfalls regelmässig.

16.03.2020 Abends, E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden, via K.H. Müller an Pfarrpersonen sowie weitere Stellen

14.03.2020 E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden / gleichzeitig Information des Dekans an das Pfarrkapitel

05.03.2020 E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden, an Pfarrpersonen sowie weitere Stellen

02.03.202 E-Mail Information von B. Niklaus an die sechs Kirchgemeinden und an die Pfarrpersonen

28.02.2020 E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden

Weitere Links mit Informationen zu Kirche und Pandemie

Hilfestellung für die Kirchgemeinden – Eine Schrift von Ref BeJuSo – Stand 13.03.2020

Liturgie- und Gesangsbuchkonferenz – www.gottesdienst-ref.ch/aktuelles

Informationseite des Kantons Schwyz

Fragen und Antworten zu Pandemie und Arbeit (Betriebe) – SECO

KONTAKTE bei Ref-SZ

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten bitten wir, folgende Personen zu kontaktieren und Websites zu konsultieren:

News von der EKS, zu Schutzkonzept für Gottesdienste

Das vorliegende «Schutzkonzept für Gottesdienste» der EKS datiert vom 19. April 2021. Es ersetzt alle früheren Fassungen. Seit über einem Jahr hält die Corona-Pandemie unsere Gesellschaft in Atem. Nach wie vor verbreitet sich das Virus in beträchtlicher Geschwindigkeit und führt zuweilen zu schweren Erkrankungen und Todesfällen. Die behördlichen Massnahmen, die seither getroffen wurden, haben zum Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Das Schutzkonzept der EKS orientiert sich an den Vorgaben des Bundes vom 14. April 2021 mit Geltung ab 19. April 2021Zu beachten ist, dass die Kantone weiterführende Vorgaben beschliessen können (bspw. zur maximalen Zahl von Teilnehmenden).

Link zum aktuellen Schutzkonzept der EKS für die Mitgliedkirchen: 2021-04-19-Schutzkonzept-EKS.pdf

Aktuelle Medienmitteilungen des Kantons Schwyz:

https://www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/coronavirus.html/72-416-412-1379-6948

Der Kanton Schwyz hat keine Änderungen publiziert, welches das kirchliche Leben der Kirchgemeinden betreffen. Dennoch bitten wir alle Leserinnen und Lesser, sich laufend auf der Website www.sz.ch zu informieren.  Danke.

Religiöse Feiern mit 50 Personen erlaubt – ab 16. Dezember 2020

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2020 beschlossen, dass bei den Veranstaltungen nur noch die Bestimmungen des Bundes gelten.

Auf Anfrage bei der Task Force des Bundesrats/des BAG wurde bestätigt, dass  Gemeindegesang bei Gottesdiensten verboten ist. Für professionellen Gesang gibt es Ausnahmen. Wir bitten die Kirchgemeinden um sofortige Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Aktualisierung.

Weitere, erneute Verschärfungen der Massnahmen, gültig ab Montag 26. Oktober 2020:

Die Kantonalkirche prüft mit einer Anfrage an den Regierungsrat, ob kantonale Synode und Kirchgemeinde-Versammlungen mit entsprechendem Schutzkonzept durchgeführt werden können.

(Diese Website der Kantonalkirche wird so oft wie möglich aktualisiert.)

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz

Via Medienmitteilung von heute 18.10.2020 14.15h vom Bundesrat und vom BAG gelten leider erneut weitere Massnahmen – für die ganze Schweiz.

Auszug – Ab morgen Montag 19.10.2020, 00.00 Uhr gilt: 

  • In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt für über 12-Jährige auch in allen Bahnhöfen, an Flughäfen, an Bus- und Tramhaltestellen.

  • Spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen sind im öffentlichen Raum künftig verboten.

  • An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf nur noch sitzend konsumiert werden. Wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen. Alle Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen.

  • In Restaurants, Bars und Clubs darf nur noch sitzend konsumiert werden.

  • Arbeitgeber sind neu verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu beachten.

Unser Kirchenrat prüft in diesen Tagen, welche kantonalkirchlichen Anlässe, Treffen und Konferenzen (wie Präsidienkonferenz SZ, Rats- und Kommissionssitzungen, Ressort-Treffen) wir weiterhin in physischer Form (mit Maskentragpflicht) abhalten können, oder sinnvoll in Video- und Audiokonferenzen umwandeln werden. Teilnehmende werden jeweils rechtzeitig informiert.

Bei Fragen und Unsicherheiten oder bei technischen Fragen zu Video-Conferencing kontaktiert bitte Barbara Niklaus oder Heinz Fischer – wir sind für Sie da.

(Die Website der Kantonalkirche wird periodisch aktualisiert.)

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz

Über die Sommermonate war eine leichte Entspannung zu verspüren, doch nun steigen die Corona-Fallzahlen erneut an, teilweise rasant  und dies auch in unserem Kanton Schwyz.

Hier die aktuellen Informationen und Medienmitteilungen vom Departement des Innern des Kantons Schwyz:

Wir bitten die Kirchgemeinden, ihre lokalen Schutzkonzepte erneut auf Aktualität hin zu überprüfen, und wo nötig zeitnah zu agieren, u.a. wenn durch die neue Situation Änderungen für die Gottesdienstplanung und für Anlässe nötig werden.

Wir appellieren als christliche Gemeinschaft an die Eigenverantwortung und Solidarität mit schwächeren Personen. Bitte beachten Sie die Vorsichtsmassnahmen sorgfältig, damit wir weiterhin Gottesdienste feiern können und vor Ort zusammen kommen dürfen.

Wünschen wir uns Allen Gesundheit und Gottes Segen, aber auch Geduld und Zuversicht im Umgang mit den unsicheren Zeiten, die wir im Moment erleben.

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2020 weitere Lockerungsschritte beschlossen; demzufolge wird grossen Wert gelegt auf eigenverantwortliches Handeln aller Institutionen und Individuen, die Abstands- und Hygieneregeln bleiben jedoch zentral. Weiterhin benötigen alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen ein Schutzkonzept. Die Vorgaben hierfür wurden vereinheitlicht, d.h. es gibt kein spezifisches behördliches Rahmenschutzkonzept für Gottesdienste mehr.

Aufgrund der Lockerungen hat das EKS-Schutzkonzept für Gottesdienste verschiedene wesentliche Änderungen erfahren, dazu gehören:

  • Ab dem 22. Juni dürfen grundsätzlich bis zu 1’000 Personen an Veranstaltungen teilnehmen (Einschränkungen siehe Konzeptunterlagen, welche an die Kirchgemeinden im Kanton Schwyz weitergegeben wurden).

  • Der erforderliche Mindestabstand zwischen zwei Personen wurde verringert auf 1,5m.

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Kirchgemeinden gerne zur Seite.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, eine Reihe von Lockerungen beschlossen, die per 6. Juni 2020 Geltung erlangen.
Die Änderungen betreffen etwa die Gottesdienste, die ab diesem Zeitpunkt neben weiteren Veranstaltungen bis zu 300 Personen umfassen dürfen; daneben treten auch Lockerungen in Kraft bezüglich Sommer-/Jugendlager, Regime in kirchlichen Liegenschaften, u.a.m. Die Kirchgemeinden sind bereits daran, die vorliegenden Schutzkonzepte, wo nötig, nochmals anzupassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kirchgemeinde Ihres Wohnortes.

Durch den Bundesratsbeschluss sind für die Kirchen und Kirchgemeinden zwei unterschiedliche Phasen zu beachten:

Phase 1: 28. Mai bis 5. Juni – Durchführung von Gottesdienste gemäss bisher kommunizierten Eckwerten des Schutzkonzepts

Phase 2: ab 6. Juni 2020 – Gottesdienste mit bis zu 300 Personen
Bereits ab 6. Juni 2020 tritt die am Mittwoch, 27. Mai 2020 kommunizierte Regelung in Kraft. Dabei gilt, dass Gottesdienste unter die ‘gewöhnlichen’ Veranstaltungen subsummiert werden und bis zu 300 Personen umfassen dürfen.

Aufgrund der Bundesratsentscheide ist das BAG daran, das geltende Rahmen-Schutzkonzept für Gottesdienste zu überarbeiten. Mit einer überarbeiteten Fassung ist per Ende nächster Woche zu rechnen.

Der Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz ist in engem Kontakt mit den Präsidien der sechs Kirchgemeinden und mit den Pfarrpersonen.

Auf Ende April und während den ersten Mai-Tage hat unsere EKS über die weiteren Empfehlungen und die von den Bundesbehörden genehmigten Anpassungen informiert.

  • Regelungen zur Beerdigungspraxis

  • voraussichtliche Öffnung für Gottesdienste ab 8. Juni 2020 – Erstellung von lokalen Schutzkonzepten

Die entsprechenden, schriftlichen Informationen und Empfehlungen liegen allen Kirchgemeinden vor. Die Kirchgemeinde-Behörden und die Pfarrpersonen erarbeiten in diesen Tagen die lokalen und individuellen Schutzkonzepte für Gottesdienste und für das kirchliche Leben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr lokales Kirchgemeinde-Sekretariat, Ihre Pfarrpersonen oder an den Kirchgemeinderat.

Aktuelles vom Kanton Schwyz:   www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/coronavirus.html

Updates vom Kanton Schwyz

EKS – Update
Nach wie vor dauert die Ausnahmesituation im Land an. Aus diesem Grund wird die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz ihren Aufruf zu Verbundenheit und Fürbitte für Viruserkrankte, Pflegepersonal und Menschen in Einsamkeit und Not verlängern.
Unter dem Titel „Hoffnungslicht“ wird die Licht-Aktion auch in der nachösterlichen Zeit jeweils donnerstags um 20 Uhr fortgesetzt.

Flyer sowie die Informationen dazu sind auf evref.ch aktualisiert.

Termin für Frühlings-Synode der Kantonalkirche Schwyz

Die Frühlings-Synode vom Samstag, 18. April 2020 findet nicht statt.
Verschiebungsdatum: Samstag, 27. Juni 2020 (Ort wird später bekannt gegeben)

Die Einladung mit Traktandenliste, Beilagen, Anträge und mit Jahresbericht 2019 erfolgt noch diese Woche per Post (Jahresbericht 40 Seiten) und in elektronischer Form.

Bei Fragen steht das Büro der Synode unter Leitung von Roland Meyer roland.meyer@ref-sz.ch gerne zur Seite.

Brief der EKS zu Ostern
Ein Schreiben mit vier gemeinsamen Aktionen «Lichtblick Ostern», die wir Ihnen wärmstens zur Übernahme und Verbreitung empfehlen.  in Deutsch:     in Italienisch

Sachverhalt zum Thema Beerdigungen – Inforamtionen vom BAG via EKS

Im Namen des Präsidenten der EKS informieren wir über über den Sachverhalt zum Thema Beerdigungen. Die Sprachregelung ist mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgestimmt.

Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe l der COVID-19-Verordnung 2 erlaubt Beerdigungen im engsten Familienkreis. Die Vorgabe engster Familienkreis ist als Ausnahme vom Verbot der Ansammlung von mehr als 5 Personen zu verstehen.

Demzufolge gibt es keine Vorgabe betreffend die maximale Anzahl anwesender Personen, solange sie zum engsten Familienkreis gehören. Es ist der Familie überlassen, zu entscheiden, wer zum engsten Familienkreis gehört – also z.B. Ehepartnerinnen, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Eltern usw.

Eine zahlenmässige Einschränkung gibt es nicht, weshalb auch nicht im Zuge der Auslegung der Verordnung eine exakte Zahl angegeben werden kann. Es müssen aber auf jeden Fall die Vorgaben betreffend Abstand und Hygiene eingehalten werden. 10-20 Personen scheint eine angemessene Anzahl; je nach Anzahl Geschwister oder Kinder können es aber ganz ausnahmsweise auch mehr sein. Die aktuellen Empfehlungen und Informationen finden Sie jeweils auf der BAG Website.

Allgemeine Informationen – Weisungen BAG – Empfehlungen EKS

Die Kantonalkirche Schwyz stützt sich auf die Weisungen und Massnahmen des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Letzte aktuelle Informationen liegen seit 16.03.2020, 17.00Uhr vor.

https://bag-coronavirus.ch/

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/situation-schweiz-und-international.html

Im Weiteren orientieren wir uns an den Empfehlungen der EKS (Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz).
-> www.evref.ch/themen/coronavirus/

Kerzen vor dem Fenster: EKS und SBK rufen zum gemeinsamen Zeichen der Hoffnung auf

Die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche in der Schweiz setzen in Zeiten der Corona-Krise zusammen ein Zeichen der Verbundenheit, Gemeinschaft und Hoffnung. Bis Gründonnerstag werden im ganzen Land jeweils am Donnerstagabend Kerzen auf den Fenstersimsen entzündet. Die Menschen sind zum gemeinsamen Gebet eingeladen.
-> Flyer für Download

Kanton Schwyz – Medienmitteilung 17.03.2020  zu: Sonderstab in Führungsstab überführt

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS wird heute noch eine Medienmitteilung an die kirchlichen und weltlichen Medien versenden, um aufzuzeigen, was der Bundesratsentscheid für die Gottesdienste bedeutet.

Die Präsidienkonferenz Schwyz (Freitag Abend 03.04.2020) wird umgewandelt in ein Konferenz- Tel/Video-Gespräch. Details dazu folgen später.

Hier ist ein hilfreicher Ratgeber für Arbeitgeber zu Corona-Virus, bereitgestellt von Centre Patronal.

Der Bundesrat informierte um 17.00h über die neue Ausgangslage bzw. den Notstand, gemäss Art. 7 des Epidemiegesetzes. Ab Mitternacht gilt die a.o. Lage, bis zum 19.04.2020. Sämtliche Versammlungen sind untersagt, damit auch Gottesdienste.

Beim Konferenz-Telefongespräch vom Montag Abend mit allen Präsidien der Mitgliedkirchen (unter Leitung der EKS Geschäftsstelle) konnte die Planung für die Zeit bis Ostern aufgenommen werden, auch wenn bereits die Planung für Mai/Juni läuft. Heinz Fischer wird die Kirchgemeinden direkt informieren via E-Mail. P. Mathys (Stv. Leiter der Abteilung übertragbare Krankheiten, BAG), informiert zusätzlich bezüglich der Auswirkungen für die Kirchgemeinden:

  • Gottesdienste können nicht mehr durchgeführt werden – keinerlei Anlässe mehr.

  • Beerdigungen im engen Familienkreis sind noch möglich.

  • Kirchengebäude bleiben weiterhin geöffnet. Es gilt jedoch wo immer möglich zu verhindern, dass es zu Menschenansammlungen kommen wird.

  • Da der Notstand grundsätzlich bis 19. April 2020 angesetzt ist, sind damit auch die Ostertage davon betroffen.
    Die Mitgliedkirchen als Kirchengemeinschaft sind bereits daran, Ersatzprogramme und geeignete Formen im Sinne von „Lichtblick Ostern“ zu realisieren. U.a. sind Projekte in Vorbereitung, welche den Mitgliedkirchen und Kirchgemeinden rechtzeitig zur Verfügung stehen werden.

Die EKS stellt eine Hilfestellung mit dem Titel „Gemeinsam Sorge tragen“ den Kirchgemeinden zur Verfügung, im Besonderen für den Umgang mit Seniorinnen und Senioren in Zeiten des Corona-Virus. Der Versand dazu geht über die Kirchgemeinde-Präsidien und das Pfarrkapitel der Kantonalkirche Schwyz.

Im Weiteren ist auch eine Hilfestellung in Ausarbeitung, um Fragen rund um das Thema Arbeit und Arbeitsverhältnis zu beantworten; bei Ref-Zürich in wenigen Tagen verfügbar.

Ungeachtet unseren Herausforderungen hier in der Schweiz dürfen wir die Flüchtlingskrise(n) – u.a. an der türkisch-griechischen Grenze, u.a. Lesbos – nicht vergessen.

Der Kirchenrat der Kantonalkirche Schwyz kommuniziert mit den Kirchgemeinden seit mehreren Tagen via E-Mail, unser Dekan Klaus Henning Müller informiert die Pfarrpersonen ebenfalls regelmässig.

16.03.2020 Abends, E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden, via K.H. Müller an Pfarrpersonen sowie weitere Stellen

14.03.2020 E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden / gleichzeitig Information des Dekans an das Pfarrkapitel

05.03.2020 E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden, an Pfarrpersonen sowie weitere Stellen

02.03.202 E-Mail Information von B. Niklaus an die sechs Kirchgemeinden und an die Pfarrpersonen

28.02.2020 E-Mail Information von H. Fischer an die sechs Kirchgemeinden

Weitere Links mit Informationen zu Kirche und Pandemie

Hilfestellung für die Kirchgemeinden – Eine Schrift von Ref BeJuSo – Stand 13.03.2020

Liturgie- und Gesangsbuchkonferenz – www.gottesdienst-ref.ch/aktuelles

Informationseite des Kantons Schwyz

Fragen und Antworten zu Pandemie und Arbeit (Betriebe) – SECO

KONTAKTE bei Ref-SZ

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten bitten wir, folgende Personen zu kontaktieren und Websites zu konsultieren: