Seit 1950 wird der Menschenrechtstag jedes Jahr am 10. Dezember begangen.
An diesem Tag wurde 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamiert.

In den letzten zwanzig Jahren haben die drei Landeskirchen – Römisch-katholische, Christkatholische und Evangelisch-reformierte Kirchen in der Schweiz – eine gemeinsame Erklärung zum internationalen Menschenrechtstag am 10. Dezember veröffentlicht.

Ende 2021 haben sie diese Aufgabe an die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK.CH) übergeben, um die ökumenische Reichweite des Textes zu erweitern.

Die AGCK.CH hat sich entschieden, nun alljährlich einen Impuls für Kirchen und Gemeinden zu veröffentlichen. Im Jahr 2023 steht der 1. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 im Zentrum.

⇒ Website AGCK.CH