Mit der Annahme der Verfassung wird der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) zur Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS)

Die Abgeordneten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) haben am 18. Dezember 2018 im Rahmen einer ausserordentlichen Versammlung die neue Verfassung angenommen. Damit ist der Weg vom Dachverband zur Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz geebnet. Als Datum der Inkraftsetzung der neuen Verfassung wurde der 1. Januar 2020 festgelegt.

An der ausserordentlichen Abgeordneten-Versammlung des SEK in Bern (vom 18.12.2018) haben sich die Vertretungen aller Mitgliedkirchen zusammengefunden, um über die neue Verfassung abzustimmen. Nach zwei detaillierten Lesungen der Entwürfe während der letzten Monate (verschmolzen mit über 100 Ergänzungs- und Änderungsanträgen aus den Mitgliedkirchen) konnte ein neues Gesamtwerk als definitiver Verfassungs-Entwurf vorgelegt werden. Über diesen neuen Verfassungstext galt es nun abzustimmen und die grossmehrheitliche Zusage der Mitgliedkirchen wurde erwartungsgemäss Tatsache. Im grossen Plenarsaal der Französichen Kirche Bern haben die Delegierten der Verfassung mit Applaus zugestimmt, ergänzt mit Gefühl von Stolz über das Erreichte, dem Zuspruch für die Leitungspersonen der verschiedenen Gremien, aber auch mit dem Ausdruck von Zuversicht und Hoffnung für ein Gelingen der  herausfordernden Umsetzung aller kommenden Massnahmen.

 

Delegierte der Mitgliedkirchen Zentralschweiz und Tessin – von links:
Michael Candrian (OW), Urs Heiniger (SZ), Johannes Roth (ZG),
Felicitas Schweizer (UR), Rolf Berweger (ZG), Remo Sangiorgio (TI), Tobias Ulbrich (TI), Ursula Stämmer-Horst (LU), Florian Fischer (LU), Heinz Fischer (SZ).
Auf dem Bild fehlt Wolfgang Gaede (NW).

In erster Linie gilt es nun, das heute noch geltende AV-Reglement in ein neues Synode-Reglement zu überführen. Deshalb haben die Delegierten auch bestätigt, die neue Verfassung per 01.01.2020 in Kraft zu setzen, und das kommende Jahr 2019 als Übergangsjahr zu nutzen. Interessant und fast geschichtsträchtig ist die Tatsache, dass der SEK bzw. die neue EKS im Jahr 2020 auch 100jährig wird. Für die Ausarbeitung des benötigten Synode-Reglement konnte bereits eine nichtständige Kommission gebildet werden, welche von Andrea Trümpy (Ref Glarus) geleitet wird.

Ebenfalls am 18.12.2018 wurde Pfrn. Barbara Damaschke-Bösch (St.Gallen) in das Vizepräsidium des Büros der Abgeordneten-Versammlung gewählt. Damit ist die gewünschte Dreier-Besetzung vollständig mit den weiteren Mitgliedern Pfr. Pierre De Salis (Präsident, Neuchâtel) und Heinz Fischer (2. Vizepräsident, Schwyz).

Kurzbericht-Link zu Website vom SEK:

www.kirchenbund.ch/de/communiques-de/2018/vom-dachverband-zur-evangelisch-reformierten-kirche-schweiz